Wer wir sind
Der OGV Kareth ist ein so genannter „eingetragener Verein“, abgekürzt: „e.V.“ Er ist somit eine juristische Person des Privatrechts. Für Verbindlichkeiten, die im Namen des Vereins eingegangen werden, haftet nur dieser selbst, nicht seine Mitglieder persönlich.
Für Vorstandsmitglieder enthält die Satzung eine Haftungsbeschränkung. Sie sind dem Verein nur bei Vorliegen von Vorsatz für einen in Wahrnehmung der Vorstandspflichten verursachten Schaden verantwortlich. Damit entfällt die Haftung für jede Art von Fahrlässigkeit. Das beseitigt Unsicherheiten und erleichtert das Gewinnen von Personen für ein Vorstandsamt.
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Was wir tun
Der OGV Kareth ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Er bezweckt im Rahmen der Gartenkultur und der Landespflege die Förderung des Umweltschutzes zur Erhaltung einer schönen Kulturlandschaft und der menschlichen Gesundheit. Der Verein unterstützt insbesondere die Ortsverschönerung und dient damit der Verschönerung der Heimat, der Heimatpflege und somit der gesamten Landeskultur. Der OGV Kareth fördert die Jugendarbeit hinsichtlich des Vereinszweckes. Es ist ihm ein Anliegen, Kindern und Jugendlichen die Natur näher zu bringen. Er hat eine Kinder- und Jugendgruppe eingerichtet, die sich „Karether Wühlmäuse“ nennt. Der OGV Kareth ist der erste Verein im Wirkungskreis des Kreisverbandes Regensburg für Gartenbau und Landeskultur e.V., der eine derartige Gruppe installiert hatte. Als Schritt zur Verwirklichung des Jugendförderungsziels ist eine Streuobstwiese unweit des Marktgemeindeteils Rehtal angelegt.
Der Verein bietet neben dem Verleih von Geräten und Gegenständen auch Beratung, Kurse und Vorträge an, veranstaltet Feste und führt Aktionen zur Erfüllung des Vereinszwecks durch.
Für alle Mitglieder besteht eine Vereinshaftpflicht- und Gartenunfallversicherung.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 12,00 EUR. Es handelt sich um einen Jahresbeitrag. Er wird nur von volljährigen Mitgliedern erhoben.
Für minderjährige Mitglieder besteht ein Sonderaustrittsrecht. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann die Mitgliedschaft im Verein unabhängig von einem fristgerechten Austritt auch durch Vereinbarung aufgehoben werden. Einen wichtigen Grund sieht der OGV Kareth im Verlust der Möglichkeit, am Vereinsleben teilzunehmen, so insbesondere bei einem Wohnsitzwechsel wegen Wegzugs oder Umzugs in eine Seniorenresidenz.
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Was wir bieten
Als Mitglied des OGV Kareth können bei einigen Unternehmen Preisvergünstigungen erzielt werden, die sich zwischen 5 % und 10 % bewegen. Um welche Betriebe es sich handelt, kann beim Vorstand erfragt werden.
Die zur Verfügung stehenden Geräte und Gegenstände (siehe Aktuelles) können im allgemeinen in der Zeit vom 1. April bis 31. Oktober eines Jahres an Werktagen in Abstimmung mit dem Gerätewart oder seinem Stellvertreter ausgeliehen werden. Die Nutzung ist grundsätzlich unentgeltlich. Für den Verleih der motorgetriebenen Geräte allerdings wird ein Unkostenbeitrag für Reparatur und erforderliche Wartungsarbeiten erhoben. Dieser Beitrag beträgt je Nutzungstag derzeit zwei Euro fünfzig Cent.
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